Die Entnazifizierung nach 1945 sollte Deutschland von nationalsozialistischen Strukturen und Denkweisen befreien. In Franken entwickelte sie sich jedoch wie in der gesamten amerikanischen Besatzungszone zu einem widersprüchlichen Prozess, der die Bevölkerung pauschal unter Generalverdacht stellte. Die Umsetzung war organisatorisch zu ineffektiv, wurde politisch schnell wieder aufgegeben und gesellschaftlich unterlaufen. Sie traf viele Unschuldige – während hochbelastete Nazis in Politik, Behörden und Justiz blieben oder bald in ihre Positionen zurückkehrten.
Die Alliierten zwangen nach dem Krieg jeden Bürger über 18 Jahren einen umfangreichen Fragebogen auszufüllen. Er enthielt 131 Punkte. Millionen Deutsche mussten sich rechtfertigen, oft für Formalmitgliedschaften, die sie aus beruflichem Druck oder Opportunität eingegangen waren. Jede Mitgliedschaft in NS-Organisationen wurde bürokratisch abgefragt. Auch Menschen, die kleine Rollen hatten, gerieten automatisch unter Verdacht. Daraus entstand ein Gefühl, dass das ganze Volk kollektiv als schuldig gelten sollte.
Nach den Nürnberger Prozessen wurde die Aufgabe, diese Fragebogen auszuwerten, sogenannten Spruchkammern übertragen. Diese Laiengerichte waren schlecht besetzt und noch schlechter ausgestattet. Ihre Entscheidungen verstärkten den Eindruck bürokratischer Willkür. Kohlemangel und kalte Büros, fehlende Schreibmaschinen und amateurhafte Laienrichter führten zu einem administrativen Chaos. In der Wahrnehmung vieler Menschen wurde die Entnazifizierung weniger zu einem Instrument der Gerechtigkeit als zu einem pauschalen Misstrauensvotum gegenüber einer ganzen Gesellschaft. Es entstand das Bild einer willkürlichen, pauschalen Bestrafungsmaschine, die nicht zwischen echter Schuld und Zwangssituationen unterscheiden konnte. Die Kirchen und viele gesellschaftliche Akteure kritisierten die Verfahren als „neues Unrecht“, das pauschal über Überzeugungen urteile, statt individuelles Verhalten zu bewerten.
Während breite Bevölkerungsteile sich unter einem Rechtfertigungsdruck sahen, kehrten die Machteliten des „Dritten Reiches“ – Ministerialbeamte, Richter, Hochschullehrer –erstaunlich schnell in ihre alten Funktionen zurück oder blieben schlicht in Amt und Würden. Statistiken vom September 1948 belegen eindrucksvoll, wie hoch die Anteile ehemaliger NSDAP-Mitglieder in Ministerien und Behörden waren: 56 Prozent im höheren Dienst, 60 Prozent im Kultusministerium, 59 Prozent im Justizministerium. In den Staatsanwaltschaften stammten über drei Viertel der leitenden Juristen aus dem ehemaligen NS-Apparat. Nahezu alle Behörden beschäftigten weiter einen hohen Anteil an ehemaligen NSDAP-Mitglieder, teilweise sogar höher als vor Beginn der Entnazifizierung:
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- 33 % in Wahlämtern
- 56 % im höheren Dienst
- 60 % im Kultusministerium
- 55 % im Finanzministerium
- 59 % im Justizministerium
- 76 % der öffentlichen Ankläger
Dass hochrangige Funktionseliten des „Dritten Reiches“ im Amt verblieben, zeigt sich exemplarisch an fränkischen Beispielen. An der Universität Erlangen verblieben nach amerikanischen Untersuchungen 60 von 112 Professoren im Dienst, obwohl sie Alt-Nazis gewesen waren – der für die Entnazifizierung zuständige Theologieprofessor ignorierte die Aufgabe, konsequente Maßnahmen einzuleiten.
In Nürnberg, der Stadt der international viel beachteten Prozesse, zeigen die Akten der dortigen Spruchkammern beispielhaft ein weiteres, allgemeines Problem: Persilscheine, ausgestellt von Pfarrern, Kollegen oder lokalen Honoratioren, reichten aus, um selbst überzeugte Nationalsozialisten zu „entlasten“. Gleichzeitig fielen andere der Denunziation zum Opfer. Die Entnazifizierung wirkte damit paradoxerweise sowohl ungerecht als auch ineffektiv: Sie traf viele geringe Belastete hart, während zahlreiche Verantwortliche ungehindert weiter Einfluss ausübten. Die „Persilscheine“ entlasteten frühere Nationalsozialisten routinemäßig oft mit stereotypen Formulierungen wie „nur zahlendes Mitglied“ oder „nur dem Namen nach ein Nazi“. Gleichzeitig wurden unbescholtene Bürger Opfer persönlicher Feindschaften und Denunziationen. Die fränkischen Spruchkammerakten dokumentieren eindrücklich, wie häufig Nachbarschaften, Rivalitäten und alte Rechnungen eine größere Rolle spielten als tatsächliche politische Verstrickungen.
Stimmungsberichte aus Franken und der Oberpfalz, die die amerikanische Verwaltung einholen ließ, zeichnen ein klares Bild des Misstrauens gegenüber den Besatzungsmächten. In Regensburg etwa klagten viele Bürger, die Behörden seien nun von „unfähigen“ oder „bestochenen Leuten“ besetzt, während „Fachleute“ wegen kleiner Belastungen entlassen worden seien. In Bamberg wiederum zeigte sich, wie sehr das Verhalten einzelner amerikanischer Soldaten das Ansehen der USA beschädigte: Berichte sprachen von alltäglichen Zwischenfällen, Vandalismus und wachsender Angst der Bevölkerung, abends noch auf die Straße zu gehen. Diese lokal dokumentierten Wahrnehmungen zeigen, wie stark die Entnazifizierung auch in Franken als ungerecht, willkürlich und von außen aufgedrückt empfunden wurde.
Politisch wurde die Entnazifizierung bald beendet. Bundeskanzler Adenauer kritisierte 1949 in seiner ersten Regierungserklärung öffentlich diesen Prozess und plädierte für ein Ende der Unterscheidung zwischen „Einwandfreien“ und „Nichteinwandfreien“. Das sogenannte 131er-Gesetz von 1951 öffnete schließlich tausenden ehemaligen NSDAP-Mitgliedern den Weg zurück in den öffentlichen Dienst – eine faktische Generalamnestie, die das Kapitel Entnazifizierung abrupt beendete und ein Schritt, der in vielen fränkischen Behörden rasch sichtbare personelle Kontinuitäten herstellte.
So blieb ein widersprüchliches Erbe zurück: ein Verfahren, das Millionen Deutsche einem pauschalen Verdacht aussetzte, aber gleichzeitig jene verschonte oder gar stabilisierte, die zuvor die Strukturen des NS-Staates getragen hatten – sichtbar auch in Franken, wo regionale Akten der amerikanischen Besatzungsmacht, Spruchkammerdokumente und universitäre Fallbeispiele diesen doppelten Fehlschlag eindrucksvoll bestätigen.
