Bürger unter Generalverdacht
Die Entnazifizierung nach 1945 sollte Deutschland von nationalsozialistischen Strukturen und Denkweisen befreien. In Franken entwickelte sie sich jedoch wie in der gesamten amerikanischen Besatzungszone zu einem widersprüchlichen Prozess, der die Bevölkerung pauschal unter Generalverdacht stellte. Die Umsetzung war organisatorisch zu ineffektiv, wurde politisch schnell wieder aufgegeben und gesellschaftlich unterlaufen. Sie traf viele Unschuldige – während hochbelastete Nazis in Politik, Behörden und Justiz blieben oder bald in ihre Positionen zurückkehrten. Die Alliierten zwangen nach dem Krieg jeden Bürger über 18 Jahren einen umfangreichen Fragebogen auszufüllen. Er enthielt 131 Punkte. Millionen Deutsche mussten sich rechtfertigen, oft für Formalmitgliedschaften, die sie aus beruflichem Druck oder Opportunität eingegangen waren. Jede Mitgliedschaft in NS-Organisationen wurde bürokratisch abgefragt. Auch Menschen, die kleine Rollen hatten, gerieten automatisch unter Verdacht. Daraus entstand ein Gefühl, dass das ganze Volk kollektiv als schuldig gelten sollte. Nach den Nürnberger Prozessen wurde die Aufgabe, diese Fragebogen auszuwerten, sogenannten Spruchkammern übertragen. Diese Laiengerichte waren schlecht besetzt und noch schlechter ausgestattet. Ihre Entscheidungen verstärkten den Eindruck bürokratischer Willkür. Kohlemangel und kalte Büros, fehlende Schreibmaschinen und amateurhafte Laienrichter führten zu einem administrativen Chaos. In der Wahrnehmung vieler Menschen wurde die Entnazifizierung weniger zu einem Instrument der Gerechtigkeit als zu einem pauschalen Misstrauensvotum gegenüber einer ganzen...
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